Themenüberblick:
Bei einigen Förderprogrammen von Bund und Land waren Ende 2016 die Töpfe leer, jetzt sind Anträge wieder möglich. Hier finden Sie einen Überblick der zum Jahresbeginn wieder aktivierten Programme:
Der Referentenentwurf des neuen Einheitswerks „GEG“ liegt seit 23.01.2017 vor, soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und zum 01.01.2018 in Kraft treten. Der Entwurf enthält für Kenner der bisherigen Regelwerke nichts wirklich Überraschendes, es lohnt sich dennoch, diese Zusammenfassung des Öko-Zentrums NRW zu lesen.
http://www.oekozentrum-nrw.de/gebaeudeenergiegesetz.html
Zur Erinnerung: Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten, sind durch die Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als „gefährliche Abfälle“ eingestuft worden. Damit galten seit 30.09.2016 besondere Regeln für die Entsorgung.
Diese Einstufung hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 zunächst für 1 Jahr ausgesetzt. Hintergrund für diesen Beschluss ist unter anderem, dass HBCD in den meisten Müllverbrennungsanlagen vollständig unschädlich gemacht werden kann. Eine langfristige Lösung soll im Laufe des Jahres erarbeitet werden. Das Entsorgungsproblem betrifft nur alte Polystyrol-Dämmstoffe, die den HBCD-Grenzwert von 1000 mg/kg erreichen oder überschreiten. HBCD ist seit Mitte 2014 international verboten, so dass neuere „Styropor“-Platten keines mehr enthalten.
Nachdem das Heizungslabel ein Jahr lang freiwillig vergeben werden konnte, ist dies mit dem Jahreswechsel zur Pflicht geworden. Anlagen, die älter als 15 Jahre sind, muss der Bezirksschornsteinfeger mit einem Etikett versehen, das Verbraucher über die Effizienz ihrer Anlagen informiert. Weil das Etikett nicht selbsterklärend ist und weder den tatsächliche Zustand der Heizungsanlage noch die individuelle Situation berücksichtigt, ist eine fachkundige Beratung zum Heizungsaustausch bzw. Heizungsoptimierung sinnvoll.
Kernpunkt der neuen Regelungen ist die Ausschreibung von Solarstrommengen bei sehr großen Anlagen (Leistung mehr als 750 kWp). Für kleine Anlagen bleibt das Prinzip der festen Einspeisevergütung (mit monatlicher Absenkung je nach Zubau-Rate) erhalten. Aktuell liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp bei 12,30 Cent/kWp bzw. für Anlagen bis 40 kWp bei 11,96 Cent/kWp. Wegen der geringen Zubau-Rate bleiben diese Werte fix bis einschließlich April 2017. www.bundesnetzagentur.de
Diese Fachtagung veranstalten wir in Zusammenarbeit mit unserem Vereinsmitglied Bund deutscher Baumeister (BDB), Bezirksgruppe Aachen. „Gut geplant und dann… Anlagentechnik – Optimierung, Monitoring, Qualitätskontrolle“ findet statt am 10. März in der Aula der FH Aachen und beginnt um 13:30 Uhr. Programm und Anmeldeformular finden Sie im Anhang.
Herzliche Grüße,
Ihr altbauplus-Team
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Um den Newsletter zukünftig nicht mehr zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff »Newsletter abbestellen« an:
]]>Sanierungstreff´s von Altbau plus
]]>
]]>
FB100 / FB200 Vorbaumarkise
MODERNE ARCHITEKTUR
HELLA Vorbaubeschattung – perfekt geeignet für spezielle Sonnenschutz-Anforderungen an senkrechten Fassaden und Fensterflächen mit modernen Architekturelementen.
Alle Modelle erhältlich im halbrunden oder eckigen Kasten
Gallerie FB100 / FB200:
]]>KOMBINIERTES DESIGN
HELLA Fassadenmarkise FM 100 in der Design-Ausführung ist harmonisch kombinierbar mit unserer Wintergartenbeschattung und Markisenlinie.
Verschiedene Befestigungsvarianten ermöglichen eine einfache Montage in fast jeder Bausituation.
Freche Akzente setzt das ansprechende Runddesign der FM 200.
Gallerie FM100 / FM200
]]>