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INFOLETTER von altbau plus am 07.02.2017

Datum: 07 Feb 2017
Von: admin
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INFOLETTER von altbau plus am 07.02.2017

Themenüberblick:

  1. Förderung Frühjahr 2017: Programme wieder aktiv, KfW-Zuschussportal ausgeweitet
  2. Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll ab 01.01.2018 EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzen
  3. Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen: Erleichterung zumindest für 1 Jahr
  4. Effizienzlabel für alte Heizkessel ist jetzt Pflicht
  5. Förderung von Solarstrom nach dem EEG 2017, keine Degression bis einschl. April
  6. altbau plus-Fachtagung zum Thema Anlagentechnik am 10. März

  1. Förderung Frühjahr 2017: Programme wieder aktiv, KfW-Zuschussportal ausgeweitet

Bei einigen Förderprogrammen von Bund und Land waren Ende 2016 die Töpfe leer, jetzt sind Anträge wieder möglich. Hier finden Sie einen Überblick der zum Jahresbeginn wieder aktivierten Programme:

  • KfW – „Erneuerbare Energien – Speicher“ (Nr. 275): keine inhaltlichen Veränderungen, Zinssatz derzeit ab 1,0% eff. (je nach Laufzeit und je nach Bonität), Tilgungszuschuss bis 30.06.2017 beträgt 19% der förderfähigen Kosten
  • KfW- „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss (Nr. 455): Der Fördertopf wurde mit 50 Mio. Euro (Baustein Einbruchschutz) und 75 Mio. Euro (Baustein Barrierereduzierung) gefüllt und steht uneingeschränkt zur Verfügung.
  • Progres.nrw : Anträge sind in diesem Jahr vom 04.02. bis 01.12.2017 möglich. Es gibt ein neues Merkblatt! Unter anderem haben sich einige Förderhöhen geändert. http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/do_markteinfuehrung/sonstige/richtlinie_2017.pdf
  • KfW-Zuschussportal: Inzwischen laufen die Anträge aller wohnwirtschaftlichen Zuschuss-Förderungen online über dieses Portal. Nach vollständiger Registrierung und Beantragung erfolgt die Förderzusage sozusagen „sofort“.

  1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll ab 01.01.2018 EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzen

Der Referentenentwurf des neuen Einheitswerks „GEG“ liegt seit 23.01.2017 vor, soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und zum 01.01.2018 in Kraft treten. Der Entwurf enthält für Kenner der bisherigen Regelwerke nichts wirklich Überraschendes, es lohnt sich dennoch, diese Zusammenfassung des Öko-Zentrums NRW zu lesen.

http://www.oekozentrum-nrw.de/gebaeudeenergiegesetz.html

  1. Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen: Erleichterung zumindest für 1 Jahr

Zur Erinnerung: Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten, sind durch die Novellierung  der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als „gefährliche Abfälle“ eingestuft worden. Damit galten seit 30.09.2016 besondere Regeln für die Entsorgung.

Diese Einstufung hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 zunächst für 1 Jahr ausgesetzt. Hintergrund für diesen Beschluss ist unter anderem, dass HBCD in den meisten Müllverbrennungsanlagen vollständig unschädlich gemacht werden kann. Eine langfristige Lösung soll im Laufe des Jahres erarbeitet werden. Das Entsorgungsproblem betrifft nur alte Polystyrol-Dämmstoffe, die den HBCD-Grenzwert von 1000 mg/kg erreichen oder überschreiten. HBCD ist seit Mitte 2014 international verboten, so dass neuere „Styropor“-Platten keines mehr enthalten.

  1. Effizienzlabel für alte Heizkessel ist jetzt Pflicht

Nachdem das Heizungslabel ein Jahr lang freiwillig vergeben werden konnte, ist dies mit dem Jahreswechsel zur Pflicht geworden. Anlagen, die älter als 15 Jahre sind, muss der Bezirksschornsteinfeger mit einem Etikett versehen, das Verbraucher über die Effizienz ihrer Anlagen informiert. Weil das Etikett nicht selbsterklärend ist und weder den tatsächliche Zustand der Heizungsanlage noch die individuelle Situation berücksichtigt, ist eine fachkundige Beratung zum Heizungsaustausch bzw. Heizungsoptimierung sinnvoll.

  1. Förderung von Solarstrom nach dem EEG 2017 , keine Degression bis einschl. April

Kernpunkt der neuen Regelungen ist die Ausschreibung von Solarstrommengen bei sehr großen Anlagen (Leistung mehr als 750 kWp). Für kleine Anlagen bleibt das Prinzip der festen Einspeisevergütung (mit monatlicher Absenkung je nach Zubau-Rate) erhalten. Aktuell liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp bei 12,30 Cent/kWp bzw. für Anlagen bis 40 kWp bei 11,96 Cent/kWp. Wegen der geringen Zubau-Rate bleiben diese Werte fix bis einschließlich April 2017. www.bundesnetzagentur.de

  1. altbau plus- Fachtagung zum Thema Anlagentechnik am 10. März

Diese Fachtagung veranstalten wir in Zusammenarbeit mit unserem Vereinsmitglied Bund deutscher Baumeister (BDB), Bezirksgruppe Aachen. „Gut geplant und dann… Anlagentechnik – Optimierung, Monitoring, Qualitätskontrolle“ findet statt am 10. März in der Aula der FH Aachen und beginnt um 13:30 Uhr. Programm und Anmeldeformular finden Sie im Anhang.

Herzliche Grüße,

Ihr altbau plus -Team

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