Themenüberblick:
- BAFA: Höhere Zuschüsse für Solaranlagen, Holzpellet-Heizungen & Co. ab 1. April
- KfW senkt nochmals die Zinsen!
- Effizienzlabel für Heiztechnik ab September 2015: Auswirkungen und Transparenz
- progres.nrw: Antragszeitraum verlängert
- EnEV in der Praxis: Auslegungen des DIBt zur Dämmpflicht bei Putzsanierung
- Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien wird deutlich attraktiver
Der Steuerbonus ist seit Ende Februar (wieder mal) vom Tisch, dafür wird in zahlreichen Programmen die Förderung attraktiver (siehe auch Infoletter vom 29.01.15). Ab dem 1. April ändern sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Richtlinien für das „MAP“. Unter Anderem werden thermische Solaranlagen für die reine Warmwasser-Bereitung (ohne Heizungsunterstützung) wieder in die Förderung aufgenommen und die Zuschüsse in fast allen Fördersegmenten erhöht. Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/
Die Übersicht über die Zuschusshöhen als PDF-Datei: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/publikationen/energie_ee_foerd_uebers_2015_all.pdf
- Aktuelle KfW-Zinsen (Stand 19.03.2015) auf „Rekordtief“
Die erneuten Zinssenkungen betreffen vor allem den sog. Ergänzungskredit (Nr. 167, Finanzierung von BAFA-förderfähigen Heizungsanlagen) mit einem aktuellen Effektiv-Zinssatz von 1,00% und Energieeffizient Bauen (Nr. 153), das jetzt ebenso wie die Sanierungsprogramme ab 0,75% eff. erhältlich ist.
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
- Effizienzlabel für Heiztechnik: A++ bis G für Heizkessel und Heizsysteme
Ab dem 26. September gilt die EU-Ökodesign-Richtlinie bzw. ErP-Richtlinie (Energy related Products – ErP) für Wärmeerzeuger bis 70 kW und Speicher bis 500 Liter. Die Richtlinie bezieht sich nur auf Neugeräte. Für neue Gas- und Ölheizkessel hat dies zur Folge, dass in Europa nur noch Brennwertgeräte die Effizienzanforderungen erfüllen. Außerdem wird es für Einzelgeräte keine (theoretischen) Wirkungsgrade über 100% mehr geben, weil der bisherige Bezug auf den unteren Heizwert abgeschafft und der Brennwert (obere Heizwert) relevant wird. Nur Heizungssysteme mit mehreren Komponenten (z.B. mit Solaranlage) können zukünftig die 100%-Marke überschreiten.
Der Verbraucher soll die Energieeffizienz seiner neuen Heizung sozusagen auf den ersten Blick einschätzen können. Das Problem liegt aber genau in dieser Vereinfachung: Nicht jedes A++-System ist für den individuellen Fall automatisch das sparsamste oder gar wirtschaftlichste. Es gibt also nach wie vor einen großen Beratungsbedarf.
Weitere Infos: „Gebäudeenergieberater“, Heft 03/2015, S. 10ff. www.geb-info.de oder
- Landesförderprogramm progres.nrw: Anträge bis 01.12. möglich
Bisher war jedes Jahr am 05.11. Antragsschluss, jetzt können Anträge bis 01.12. eingereicht werden. Neu ist auch, dass Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen („Monitoring“) förderfähig ist.
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/markteinfuehrung/index.php
- Pflichten nach EnEV 2014 bei der Altbausanierungen: Auslegungen des DIBt
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht regelmäßig praktische Hinweise, wie die Regelungen der Energieeinsparverordnung auszulegen sind. Besonders bei der Altbausanierung kommt häufig die Frage auf, ob die Maßnahme eine „Dämmpflicht“ auslöst. Bekannt ist die 10%-Regel: Wenn weniger als 10% der Bauteil-Fläche –z.B. der Außenwand (Bezug: gesamte Außenwandfläche des Gebäudes) – saniert werden, gibt es keine Verpflichtungen nach EnEV. Schwieriger ist oft die Frage, was als Instandsetzung und was als Erneuerung gilt. Für die Putzsanierung sagt das DiBt: „Erneuerung“ der Fassadenoberfläche bedeutet, dass der alte Putz vorher abgeschlagen wird. Die ausführliche Antwort finden Sie hier: http://www.enev-online.com/enev_2014_praxisdialog/150128_20.02_dibt_putzerneuerung_fassade_aussenputz_erneuern.htm oder direkt beim DIBt: https://www.dibt.de/de/Service/Dokumente-Listen-EnEV.html