Derzeit gilt die EnEV in der Fassung von 2009, mit einem Inkraft-Treten der Novellierung wird frühestens Mitte 2013, eventuell erst 2014 gerechnet.
Im Gebäudebestand gibt es keine Anhebung der Anforderungen bei der Modernisierung und keine neuen Nachrüstpflichten. Entgegen anders lautenden Pressemeldungen bleiben auch die Regelungen für die Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen bestehen. Für Neubauten werden die Anforderungen in zwei Stufen (2014 und 2016) erhöht. Eine Zusammenfassung aller Neuerungen hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) hier zusammengestellt unter
Weitere Infos und Download des Entwurfes hier beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.